Corona-Taskforce

Wirtschaftsförderung organisiert Corona-Taskforce

Ihre Ansprechpartner der Corona-Taskforce:
Martina Maul, Doris Ellingen, Anika Braun, Gabriela Dick und Sangeetha Wieschrath

Die Wirtschaftsförderung organisert die Corona-Taskforce der Stadt Hamm für Unternehmen. Unter der Rufnummer 02381/9293-444 erreichen Betroffene unsere fachkundigen Ansprechpartner in der Zeit von montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.

Es geht um so unterschiedliche Themen wie Überbrückung von Liquiditätsengpässen, Kurzarbeitergeld sowie um Unterstützungsleistungen für von Quarantäne betroffene Betriebe. Für all diese Bereiche gibt es jeweils andere zuständige Behörden und jeweils spezifische Anforderungen. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Die aktuelle CoronaschutzVO finden Sie hier

Erreichbarkeit der Corona-Taskforce

montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf www.hamm.de/corona

Überblick Finanzierungshilfen

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über Finanzierungshilfen. Um diese effektiv nutzen zu können, beraten wir Sie gerne. Bitte nutzen Sie für ein persönliches Beratungsgespräch unsere Expertise unter 02381 / 9293-444

  • Härtefallhilfen
    Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen. Sie ergänzen die bisherigen Hilfen des Bundes und der Länder in der Corona-Pandemie. Mit den Härtefallhilfen können die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine solche Unterstützung benötigen. Es können mit der Härtefallhilfe solche Härten abgemildert werden, die im Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind. Seit dem 16. Juli 2021 können Anträge auch für den Zeitraum Juli bis September 2021 gestellt werden.
    Informationen zur Antragstellung sowie allgemeine und länderspezifische Informationen zu den Härtefallhilfen finden Sie auf der Webseite.
  • Überbrückungshilfe IV  (Januar 2022 bis 31.3.2022)
  • Überbrückungshilfe III
    Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche). Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die bisher bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III wird als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Dezember fortgeführt. Neu ist eine „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können, bspw. für Personal, das aus der Kurzarbeit zurückgeholt oder neu eingestellt wird.
  • Eigenkapitalzuschuss zur Ergänzung der Überbrückungshilfe III:
    • Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.
    • Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
      a) Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
      b) Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt (vgl. FAQ zur Überbrückungshilfe III). Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat.
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige auch bis 31.3.2022
  • FAQ Corona Steuern
    Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
  • Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
    Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) können von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffene Menschen eine finanzielle Entschädigung beantragen.
  • Finanzamt Hamm: Steuerstundungen:
    Zur Beantragung von Steuererleichterung füllen Sie bitte dieses Formular aus (hier klicken) und schicken Sie den Antrag per Post an Ihr zuständiges Finanzamt oder elektronisch über das jeweilige Kontaktformular.
  • Reduzierung der Krankenkassenbeiträge für Selbstständige:
    Selbstständige, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können bei einem erheblichen Rückgang ihrer Einnahmen eine Reduzierung ihrer Bemessungsgrundlage bei ihrer Krankenversicherung beantragen. Außerdem können Beiträge auf Antrag gestundet werden. Wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
  • Lockerung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige:
    Für Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert sind, hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.
  • Corona-Sonderprogramm MID-Plus
    Über MID-Plus können Unternehmen den Gutschein MID-Digitalisierung beantragen, um bereits bestehende Beratungsleistungen, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen erstmalig online anzubieten. Das Zusatzprogramm läuft bis zum 30. September 2021.
  • Kommunales Job Center: ALGII
  • Kinderzuschlag - "Notfall-KiZ":
    Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Nutzen Sie den Notfall-KiZ, wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie ausreicht.
  • Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung
  • Angebote lokaler Kreditinstitute:

Kredite / Bürgschaften

Die folgenden Förderprogramme können Sie nur über das Hausbankverfahren beantragen. Sprechen Sie hierzu mit dem Firmenkundenberater Ihrer Hausbank.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Vorbereitung Ihres Hausbankengesprächs unter 02381 / 9293-444

KfW-Schnellkredit
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
NRW.BANK: Universalkredit
Bürgschaftsbank NRW
Landesbürgschaft (PWC)
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW: Eigenkapitalstärkung
NRW.Start-up akut:
Innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, werden von der NRW.Bank mit einem Wandeldarlehnen unterstützt.