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Persönliche Förderung
Existenzgründer können zur Sicherung ihres Lebensunterhalts und der privaten Absicherung Zuschüsse erhalten.
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit wird für 6 Monate gewährt. Voraussetzung ist eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und ein noch bestehender Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen. Gründungszuschuss
Einstiegsgeld
Bezieher von Arbeitslosengeld II können zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von der Agentur für Arbeit bzw. dem Kommunalen Jobcenter ein so genanntes Einstiegsgeld erhalten.
Das Einstiegsgeld kann ergänzend zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit werden unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Einstiegsgeld
Meistergründungsprämie
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen und dabei Arbeitsplätze schaffen mit einem einmaligen Zuschuss von 7.500 Euro. Meistergründungsprämie
